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Schadstoff-Plakettenverordnung
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Diese Verordnung verpflichtet Städte und Gemeinden, den Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft einzuhalten. Dieser darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Um die Zahl der mikroskopisch kleinen und gesundheitsgefährdenden Feinstaub-Partikel in der Atemluft zu verringern, können Kommunen temporäre (bei hoher Feinstaub-Belastung) oder dauerhafte Umweltzonen einrichten. Dort gilt für Pkw und Lkw mit einem hohen Schadstoffausstoß ein Fahrverbot. Die übrigen Fahrzeuge werden mit einer Plakette gekennzeichnet und dürfen auch weiterhin fahren.


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Beispiel: Umweltzone Frankfurt am Main

Das Stadtgebiet von Frankfurt am Main wird ab dem 1. Oktober 2008 mit einer Umweltzone belegt, dessen Verlaufsgrenze Sie im Plan auf der zweiten Seite erkennen können. Das Ziel ist, nur schadstoffarmen Fahrzeugen die Einfahrt in die Umweltzone zu gestatten. Die entsprechende Beschränkung wird in folgendem Stufenplan erfolgen.


Ab 01.01.2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer gelben oder grünen Plakette einfahren.

Ab 01.01.2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.

 

Plakettenfinder: Welche Plakette bekommt Ihr Auto?

Der hier hinterlegten Tabelle können Sie Details zur Fahrzeugkennzeichnung und zu den Fahrverbotszonen entnehmen:

 
 
 
Alle Ford-Neuwagen erhalten natürlich die grüne Umweltplakette. Welche Plakette Ihr Gebrauchter erhält, erfahren Sie am besten direkt bei den Experten von Ford Sorg. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne. 
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